- Zuletzt aktualisiert
- 1. Januar 2023
- Organisation
- Geoinformation Kanton Freiburg
- Kategorien
- Regionen und Städte, Verkehr
Beschreibung
Art. 88 Planungszonen 1 Um die freie Verfügung über den benötigten Boden für den Bau einer Mobilitätsinfrastruktur zu sichern, kann die Direktion beziehungsweise die Gemeinde Planungszonen erlassen. 2 In den Planungszonen darf ohne die Bewilligung der Direktion, wenn es sich um eine Mobilitätsinfrastruktur, für die der Staat einen Mobilitätsinfrastrukturplan erstellt hat, handelt, beziehungsweise der Gemeinde, wenn es sich um eine andere Mobilitätsinfrastruktur handelt, kein Neu- und kein Umbau ausgeführt werden, der den Wert des Gebäudes oder Grundstücks mehrt. 3 Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn die projektierten Arbeiten den Bau der Mobilitätsinfrastruktur nicht erschweren oder verteuern und sie nicht in die Festlegung von Baugrenzen eingreifen.
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Ressourcen
- SERVICE Map (Preview) Visualisierung der Daten
- WMS 0
- SERVICE Planungszonen (MobG)
- SERVICE Planungszonen (MobG)
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- de97f2d3-b629-4f47-84f2-1b548ecd74ed@geoinformation_kanton_freiburg
- Publikationsdatum
- 1. Januar 2023
- Änderungsdatum
- 1. Januar 2023
- Konform mit
- -
- Publisher
- Service des ponts et chaussées du canton de Fribourg
- Kontaktstellen
- christophe.emery@fr.ch
- Sprachen
-
- Deutsch
- Französisch
- Weitere Informationen
- geocat.ch Permalink
- Landing page
- https://map.geo.fr.ch/?dataTheme=Routes%20cantonales
- Dokumentation
- Zeitliche Abdeckung
- -
- Räumliche Abdeckung
- Canton de Fribourg (FR)
- Aktualisierungsintervall
- Unregelmässig
- Metadatenzugriff
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