Zuletzt aktualisiert
14. Oktober 2021
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Eine Projektierungszone dient dazu, ein Gebiet für künftige Leitungen freizuhalten. In einer Projektierungszone darf während maximal acht Jahren nichts realisiert werden, was den Bau einer neuen Leitung beeinträchtigen könnte. Die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) kann beim Bundesamt für Energie Projektierungszonen beantragen. Eine Projektierungszone kann Grundeigentümer einschränken. Aus diesem Grund sind Projektierungszonen Teil des Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Dieser Datensatz enthält alle gültigen Projektierungszonen. Darin finden sich auch beantragte Projektierungszonen, falls der zuständige Kanton für die öffentliche Auflage den ÖREB-Kataster verwendet.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
ed5b076b-6224-45c0-9071-65aa04bc856d@bundesamt-fur-energie-bfe
Publikationsdatum
14. Oktober 2021
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Publisher
Bundesamt für Energie
Kontaktstellen
geoinformation@bfe.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/projektierungszonen
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
-
Metadatenzugriff
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