Zuletzt aktualisiert
25. Januar 2025
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Beschreibung

Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen werden in der amtlichen Vermessung (AV) im Sinne von Art. 660a ZGB1 als solche bezeichnet, um langfristig die Rechtssicherheit des Grundeigentums zu erhalten. Dauernde Bodenverschiebungen sind andauernde, langsame, hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Hangbereichen. Die Grenzzeichen, welche ein Grundstück im Gelände markieren, verschieben sich mit den Bodenverschiebungen hangabwärts. Die rechtlich verbindlichen Grenzen im Grundbuchplan ändern dadurch aber nicht. Es kommt zu Widersprüchen zwischen den Grenzen im Grundbuchplan und den Grenzzeichen im Gelände.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
2834dae3-266c-4aa0-8220-1eaea7a351ed@amt-geoinformation-sz
Publikationsdatum
27. Januar 2025
Änderungsdatum
25. Januar 2025
Konform mit
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Publisher
SZ Amt für Geoinformation
Kontaktstellen
agi@sz.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Kanton Schwyz (SZ)
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Unregelmässig
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