Zuletzt aktualisiert
20. November 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
e956053c-5876-4571-b32b-fb1d57ef04a2@fachstelle-geoinformation-des-kantons-glarus
Publikationsdatum
21. November 2011
Änderungsdatum
20. November 2024
Konform mit
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Publisher
Tiefbau Schaffhausen Gewässer und Materialabbau
Kontaktstellen
tsh.gewaesser@sh.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Kanton Schaffhausen
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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