Ultimo aggiornamento
novembre 20,2024
Condizioni d'uso
Libero utilizzo

Descrizione

Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.

Risorse

Bacheche

Informazioni aggiuntive

Identificatore
e956053c-5876-4571-b32b-fb1d57ef04a2@fachstelle-geoinformation-des-kantons-glarus
Data di rilascio
novembre 21,2011
Data di modifica
novembre 20,2024
Conforme a
-
Editore
Tiefbau Schaffhausen Gewässer und Materialabbau
Punti di contatto
tsh.gewaesser@sh.ch
Lingue
Tedesco
Addizionali informazioni
Landing page
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Documentazione
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Copertura temporale
-
Copertura spaziale
Kanton Schaffhausen
Intervallo di aggiornamento
Irregolare
Accesso ai metadati
API (JSON) Scarica XML