Zuletzt aktualisiert
3. Januar 2022
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Beschreibung

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
4b8ee4a6-154d-4d82-beaf-b996ca48a100@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
10. Februar 2022
Änderungsdatum
3. Januar 2022
Konform mit
-
Publisher
Kontaktstellen
vinzenz.maurer@be.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/listing?type=geoproduct&code=GEWRAG
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern
Aktualisierungsintervall
Niemals
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