- Zuletzt aktualisiert
- 3. Januar 2022
- Organisation
- Amt für Geoinformation des Kantons Bern
- Kategorien
- Regionen und Städte, Umwelt
Beschreibung
Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 4b8ee4a6-154d-4d82-beaf-b996ca48a100@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
- Publikationsdatum
- 10. Februar 2022
- Änderungsdatum
- 3. Januar 2022
- Konform mit
- -
- Publisher
- Kontaktstellen
- vinzenz.maurer@be.ch
- Sprachen
-
- Deutsch
- Französisch
- Weitere Informationen
- geocat.ch permalink
- Landing page
- https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/listing?type=geoproduct&code=GEWRAG
- Dokumentation
- -
- Zeitliche Abdeckung
- -
- Räumliche Abdeckung
- Kanton Bern
- Aktualisierungsintervall
- Niemals
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen