Description
Im Interesse der Landwirte, vor allem der Maisproduzenten, werden geeignete Massnahmen verfügt. In der Schweiz ist kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt. Eine Tilgung ist somit nicht möglich. infolgedessen sind Vorbeugemassnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Fruchtfolge, da der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist. Mit diesen Massnahmen soll erreicht werden, dass der Entwicklungszyklus des Maiswurzelbohrers unterbrochen wird, in dem Mais nicht nach Mais angebaut wird. Es werden im Kanton Schwyz abgegrenzte Gebiete im Radius von 10 km ab den Fundorten der Maiswurzelbohrer gebildet, in welchem Bekämpfungsmass- nahmen gelten sollen.
Resources
Showcases
Additional information
- Identifier
- a5ffc2ab-51fa-401c-8b68-60737ecbc35a@amt-geoinformation-sz
- Issued date
- September 18, 2024
- Modified date
- September 18, 2024
- Conforms to
- -
- Publisher
- SZ Amt für Landwirtschaft
- Contact points
- afl@sz.ch
- Languages
- German
- Further information
- geocat.ch permalink
- Landing page
- -
- Documentation
- -
- Temporal coverage
- -
- Spatial coverage
- -
- Update interval
- Irregular
- Metadata Access
- API (JSON) Download XML