Dernière mise à jour
18 septembre 2024
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Description

Im Interesse der Landwirte, vor allem der Maisproduzenten, werden geeignete Massnahmen verfügt. In der Schweiz ist kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt. Eine Tilgung ist somit nicht möglich. infolgedessen sind Vorbeugemassnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Fruchtfolge, da der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist. Mit diesen Massnahmen soll erreicht werden, dass der Entwicklungszyklus des Maiswurzelbohrers unterbrochen wird, in dem Mais nicht nach Mais angebaut wird. Es werden im Kanton Schwyz abgegrenzte Gebiete im Radius von 10 km ab den Fundorten der Maiswurzelbohrer gebildet, in welchem Bekämpfungsmass- nahmen gelten sollen.

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Identifier
a5ffc2ab-51fa-401c-8b68-60737ecbc35a@amt-geoinformation-sz
Date de publication
18 septembre 2024
Date de modification
18 septembre 2024
Conforme à
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Editeur
SZ Amt für Landwirtschaft
Points de contact
afl@sz.ch
Langues
Allemand
Informations complémentaires
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